Ab dem 1.1.2028 wird mit dem neuen GKV- Beitragsstabilisierungsgesetz ein Beitragszuschlag von 2,5 % eingeführt für Ehegatten und Lebenspartner, die über die Familienversicherung mitversichert sind.
Für Kinder gilt der Zuschlag nicht.
Wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt oder ein Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst versorgen kann, muss der Zuschlag nicht bezahlt werden.
WeitereInformationen findest Du in dem Artikel von Haufe: