Familienversicherung (Krankenkasse)

Bei meiner Tochter (24 J. alt) ist die Schwerbehinderung nach einer missglückten (mit vielen einhergehenden Komplikationen und Folgeschäden) Hirnoperation, vor dem 25. Lebensjahr eingetreten. Aktuell besteht ein GdB von 80 bei Pflegegrad 2. Dies kann perspektivisch nochmal runtergestuft werden, da sie Fortschritte in der Reha zeigt. Meine Tochter musste ihre Ausbildung als Heilerziehungspflegerin unterbrechen, sie ist aber ungekündigt und der Arbeitsvertrag würde im Sommer '21 auslaufen oder ggf. nochmal verlängert. Der Krankengeldanspruch läuft allerdings schon im März '21 aus. Wie haben uns bereits mit der Arbeitsagentur in Verbindung gesetzt um dort Anschlussleistungen, insbesondere Krankenversicherungsschutz zu klären. Solange sie noch Übergangsgeld bezieht ist die Krankenversicherung über den Rententräger gesichert (Auskunft Arbeitagentur)
Nun zu meiner Frage:
Es ist z. Zt. unklar ob meine Tochter aufgrund ihres Gesundheitszustandes ihre Ausbildung in ihrer Einrichtung weiterführen kann, da diese Tätigkeiten auch körperlich sehr fordernd sind, daher überlegt sie mit einem Studium zu beginnen. Durch die Ausbildung und das Ausbildungsgehalt bestand keine Familienversicherung mehr. Wenn sie jetzt vor dem 25. Lebensjahr ein Studium aufnimmt kann bzw. muss sie dann wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden? Was geschieht nach dem 25. Lebensjahr würde die Familienversicherung während des Studiums weiterlaufen oder müsste sie sich als Studentin selbst kranken versichern?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
MfG Ulli 2

Hallo @Ulli2!

Und herzlich willkommen hier bei uns! :blush:

Schön zu hören, dass deine Tochter Fortschritte macht! Ich wünsche ihr, dass sie möglichst viel wieder erlernen und körperliche Fähigkeiten zurück gewinnen kann. :fist:t2: Heilerziehungspflegerin ist wirklich ein körperlich anstrengender Beruf, auch wenn es wenige Arbeitsstellen gibt, wo der Körper vielleicht nicht so ganz gefordert ist. Aber ich weiß ja nicht, wie es ihr körperlich geht. Vielleicht findet sie ja doch noch einen Weg da hin…

Zu deiner konkreten Frage: Ich bin mir ziemlich sicher, dass Studenten, die gesetzlich versichert waren, sich ab 25 selbst versichern müssen. Beiträge liegen, glaub ich, so bei 100-110 Euro inkl. Pflegeversicherung.
Es gibt dann noch Regelungen zum möglichen Einkommen neben dem Studium, die das bei viel Arbeit nebenbei noch mal erhöhen können.
Aber du spielst wahrscheinlich auf die Ausnahmen für Studenten mit Behinderung an. Es heißt, die Altersgrenze wird ausgesetzt, wenn die Studentin aufgrund einer Behinderung außerstande ist, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Woanders hab ich gelesen, dass die Behinderung schon zu Zeiten der Familienversicherung bestanden haben muss, es sei denn, das sei durch eine Vorrangversicherung ausgeschlossen gewesen. Das ist wahrscheinlich der Knackpunkt. Ist die eigene Versicherung im Rahmen der Ausbildung eine Vorrangversicherung? Das kann ich dir leider nicht beantworten, aber vielleicht jemand anders hier?

Frag doch auch mal bei eurer Versicherung nach. Die müssen dir dazu Auskunft geben können.

Viele Grüße und alles Gute für deine Tochter!

Holger

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Hallo Holger,
von Vorrangversicherung habe ich bislang auch noch nichts gehört. Ich habe tatsächlich gelesen, dass Kinder ohne Altersbeschränkung in der Familienversicherung versichert werden können, wenn die Behinderung während der Familienversicherung eingetreten ist. Wie ich es jetzt nachvollziehen kann ist dies bei uns aber nicht der Fall, da bei meiner Tochter die Erkrankung, die zu der späteren Schädigung geführt hat, zwar noch im FSJ festgestellt wurde (da war sie noch familienversichert) die OP, die dann zu der Vielzahl an Schädigungen geführt hat aber erst ein Jahr später erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits das 1. Ausbildungsjahr hinter sich gebracht, indem sie selbst schon Krankenkassen-beiträge entrichtet hat. Ich dachte nur, wenn sie aufgrund der Schädigungen ihre Ausbildung nicht fortsetzen kann und wegen der langen Rehaphase (bislang ca. 1 1/2 Jahre) sich erst verspätet um Alternativen, wie z.B. ein Studium, kümmern kann besteht vielleicht die Hoffnung, wenn sie im Herbstsemester mit dem Studium beginnen kann, sie event. noch für einen längeren Zeitraum in die Familienversicherung zurück kann. Aber das war wohl mehr Wunschgedanke. U. U. bekommt sie aber eine Verlängerung aufgrund des FSJ (immerhin nochmal 12 Monate). Auf jeden Fall vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich werde auch noch versuchen weitere Recherchen anzustellen.
Gruß Ulli

Hallo @Ulli2,

hast du schon Genaueres herausgefunden und/oder mal bei der Krankenkasse nachgefragt? Bei euch ist es ja wirklich ein besonderer Fall, bei dem einiges genau ausgelegt werden muss (z. B. der „Eintritt“ der Schwerbehinderung durch die vorangegangene Erkrankung).

Ich würde mich freuen, wenn ihr durch eine Zuordnung zur Familienversicherung ein bisschen Entlastung bekommen könntet.

Viele Grüße,
Holger

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