FFP2-Masken als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel während der Corona-Pandemie

Der GKV-Spitzenverband hat auf Nachfrage des Patienten- und Pflegebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Herr Prof. (Univ.Lima) Dr. Bauer MdL, mitgeteilt, dass FFP2-Masken zu Zeiten der Corona-Pandemie als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel genehmigt werden sollten, sofern die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Daher empfiehlt der Beauftragte allen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, wenn Schutzmasken als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel während der Corona-Pandemie beantragt werden, sich gegenüber ihrer Pflegekasse ausdrücklich um FFP2-Masken zu bemühen.

​Quelle und kompletter Text: Patientenportal Bayern