Informationen zur einmaligen Unterstützung von 150€ für Grundsicherungsempfänger findet ihr hier:
Im Zuge der Umsetzung des Sozialschutzpaketes III wurde aufgrund der Corona Pandemie für erwachsene Leistungsberechtigte eine Einmalzahlung von 150€ verabschiedet.
Leistungsberechtigte, denen für den Monat Mai 2021 Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel gezahlt werden und deren Regelsatz sich nach der Regelbedarfsstufe 1,2, oder 3 ergibt, erhalten eine einmalige Unterstützung von 150€. Diese werden im Monat Mai mit ausgezahlt. Dieser Betrag muss nicht zusätzlich beantragt werden.
Ausführliche Informationen dazu findet man im Bundesgesetzblatt vom 17.03.2021 ab Seite 335