Forderung nach Erneuerung des Antrages auf Eingliederungshilfe

Hallo liebe Listlinge,
vorab möchte ich mich nochmals für eure tolle Arbeit bedanken.
Entschuldigt, aber ich freue mich, dass ich, oft in großem Stress, hier einfach meine Fragen stellen kann und auch viele nützliche Antworten erhalte. Danke, danke.
So hoffe ich auch jetzt auf Antworten auf meine Frage.
Vor einiger Zeit erhielten unsere Kinder (32) ein Schreiben vom Sozialamt mit Überschrift- Leistungen der Eingliederungshilfe …
und mit Text- „bei Durchsicht ist aufgefallen, dass ihre Akte + Unterlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht“.
Aus diesem Grund ist einzureichen: das gesamte Leben ???(Perso,Betreu.Ausw.,SchwbAusw.,Festell.Versorg.amt,KK-Karte,Steuer-ID,Einwill.Speich.Daten,Schweigepflichtentb.,Bescheid.Pfl.Kasse,Entb.ärztl.Schweigepfl.,Fragebogen Vorgeschichte,alle fachärztlich.Stellungnahm., u.v.m…
Unsere Kinder haben das alles vor mehr als 10 Jahren hinter sich. Abgesehen davon, dass ich bei den meisten Anforderungen schreiben werde -„liegt ihnen bereits vor“, werde ich doch stutzig bei dem Fragebogen zur Vorgeschichte. Dieser geht an ein Gesundheitsamt, welches dann eine Untersuchung vornehmen soll.
Nun frage ich mich, wenn unsere Kinder diese Untersuchung vor ca. 10 Jahren schon einmal hatten, der Schwerbehindertenausweis (u.a. H,B und 100%) bis unendlich gilt, sie seit über 10 Jahren in der Werkstatt arbeiten, was das soll ?
Darf ich gleich eine gepfefferte Antwort an das Amt senden, oder muss ich den Ball flach halten ???
Danke für eure Antworten.
viele Grüße aus MV
Christiane

Hallo Christiane,
die „gepfefferte Antwort“ würde ich persönlich noch aufschieben :wink:
In Bezug auf die Rechtslage kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber ich würde schriftlich nachfragen, welche Unterlagen genau für welchen Zweck benötigt werden.
Bei der Datenverarbeitung dürfen nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind. Stichwort Datenminimierung (Art. 5 DSGVO)
Ich drück dir die Daumen, dass die Bürokratie nicht zu groß wird.

1 „Gefällt mir“

Hallo zusammen,

ich erinnere mich, dass wir im letzten Jahr schon mal von so einem Vorgehen seitens Behörden, hier im Forum, gehört haben. Ob es sich um Einzelfälle, oder auch Bundesland abhängig handelt? Vielleicht auch mit der Umsetzung des BTHG’s?

Viele Grüße aus dem Krankenhaus,
Kirsten

4 „Gefällt mir“

Hallo carosara,

bekommen denn deine Kinder nicht in regelmäßigen Abständen neue Teilhabepläne für die Arbeit in der WfbM? Da sollte man doch meinen, dass die Akten der Eingliederungsstelle aktuell sind. Dafür braucht es doch nur einen Bericht der WfbM.
So eine Untersuchung läuft doch eigentlich über die Agentur für Arbeit oder dem Rentenversicherungsträger. Macht mich mich ehrlich gesagt stutzig.

Ich würde auch noch keine gepfefferte Antwort schreiben, aber mal mit dem Hinweis, dass alles vorliegt, nachfragen was genau und warum, wie Inge auch schon geraten hat.

4 „Gefällt mir“

Hallo carosara,

vielleicht hängt die Anfrage mit der Datenschutzgrundverordnung und die darin definierten Aufbewahrungsfristen von persönlichen Daten zusammen. Moderatorin Inge hatte ja bereits auch diese Idee. Die DSGO verfolgt uns alle ja in vielen verschiedenen Bereichen und gilt auch für das Sozialrecht.
Schade wäre es allerdings, wenn diese Begründung nicht im Abschreiben vermerkt wäre.
Von papierhaften Akten wollen ja alle weg, nur die Eltern/Betreuer sollten wahrscheinlich vieles (dauerhaft) aufbewahren.

1 „Gefällt mir“

Moin aus MV,
vielen Dank für eure
Antworten und Entschuldigung, dass ich nicht eher antworten konnte.
Ja, nach reiflicher Überlegung bin ich auch zu dem Punkt gekommen, dass ich nur schreiben werde, „liegt Ihnen bereits vor“.
Viele Grüße
Christiane

2 „Gefällt mir“