Auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales findet man viele nützliche und hilfereiche Informationen zum Thema Betreuung. Hier verweise ich noch auf einen Link auf die Seite eines Vordrucks für die
Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)