Seit November 2022 haben Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Begleitung bei einem Krankenhausbesuch. Im Rahmen einer Evaluation der rechtlichen Regelungen wurde u.a. untersucht, ob eine bedarfsgerechte Begleitung möglich ist.
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Krankenhausbegleitung schon bei Bedarfsermittlung prüfen
- Der Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe als Voraussetzung sollte überdacht werden. Denn dadurch könnten gerade ältere Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die häufig nur Pflegeleistungen erhalten, von den Leistungen ausgeschlossen werden, obwohl sie zum leistungsberechtigten Personenkreis nach § 99 SGB IX gehören könnten.
DVfR: Krankenhausbegleitung von Menschen mit Behinderungen: wenig bekannt, wenig genutzt