Hallo,
ich wurde unter anderem mit Autismus und ADHS diagnostiziert. Hierzu hatte ich eine Ausbildung absolviert. Während der Ausbildung war es kein Problem nach einem Antrag, Kindergeld auch noch mit 25 zu beziehen. Zwischenzeitlich ist diese aber vorbei und ich beziehe derzeit ALG I. Aufgrund meiner Schwerbehinderung habe ich erhebliche Schwierigkeiten, eine Arbeitsstelle zu finden.
Das Kindergeld wurde zwischenzeitlich meiner Mutter gestrichen, was die Familienkasse nicht mit einem Schreiben mitgeteilt hat, wodurch es uns nicht unmittelbar aufgefallen ist.
Daher hatte meine Mutter die Familienkasse telefonisch kontaktiert, diese hat uns auch Formulare zugeschickt. Unter anderem das Formular KG 4l „Ärztliche Bescheinigung
zum möglichen Umfang der Erwerbstätigkeit“, das auch online auffindbar ist: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba032770.pdf
Hierin müsste von einem Arzt angegeben werden, ob folgendes zu bejahen oder verneinen ist: „Das Kind ist nach Art und Umfang seiner Behinderung in der Lage, eine arbeitslosenversicherungpflichtige,
mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht
kommenden Arbeitsmarktes auszuüben.“
Dies wäre wohl zu bejahen, da ich ja auch die Ausbildung geschafft habe.
Wäre es zu verneinen, würde ja auch die Grundlage für den Bezug des ALG I wegfallen, da die Fähigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten ja eine Voraussetzung dafür ist, ALG I zu beziehen.
Online habe ich auch noch folgendes Formular gefunden: KG 4i „Ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Behinderung“. https://www.arbeitsagentur.de/datei/nachweis-kg4k_ba032765.pdf (Nicht vom Dateinamen verwirren lassen, es wurde wohl falsch benannt, das verlinkte Dokument ist tatsächlich das 4i) Könnte man dies nicht auch verwenden?
In der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) BZSt - Homepage - DA-KG 2023 steht zwar unter A 19.3 unter anderem folgendes:
„(3) 1Liegt kein Fall des Abs. 2 vor, ist zur Feststellung der Ursächlichkeit durch den Berechtigten eine
Bescheinigung des behandelnden Arztes beizubringen. 2Aus dieser muss hervorgehen, in welchem
zeitlichen Umfang das Kind aufgrund seiner Behinderung in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit
auszuüben. 3Für die Bescheinigung des behandelnden Arztes steht der Vordruck KG 4l zur Verfügung.
4Die Ursächlichkeit der Behinderung ist gegeben, wenn das Kind nicht in der Lage ist, eine mindestens
15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in
Betracht kommenden Arbeitsmarktes auszuüben.“
Wodurch es ja grundsätzlich Sinn ergeben hat, dass sie uns das Dokument KG 4l zugesandt haben.
Jedoch steht dort weiter:
„(4) 1Die Behinderung muss nicht die einzige Ursache dafür sein, dass das Kind außerstande ist, sich
selbst zu unterhalten. 2Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend, wenn ihr nach den Gesamtumständen
des Einzelfalls erhebliche Bedeutung zukommt (BFH vom 19.11.2008, III R 105/07, BStBl II 2010
S. 1057).“
3Die Prüfung der Mitursächlichkeit kommt in den Fällen zum Tragen, in denen das Kind
grundsätzlich in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben (d. h.
eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung), die Behinderung der Vermittlung
einer Arbeitsstelle jedoch entgegensteht. 4Eine allgemein ungünstige Situation auf dem Arbeitsmarkt
oder andere Umstände (z. B. mangelnde Mitwirkung bei der Arbeitsvermittlung, Ablehnung von
Stellenangeboten), die zur Arbeitslosigkeit des Kindes führen, begründen hingegen keine
Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG."
Die Sache mit der Mitursächlichkeit ist aus meiner Sicht zutreffend, jedoch wird in der Dienstanweisung nicht erwähnt, welches Formular dafür das richtige ist (oder muss die Ärztin dann selber was schreiben?).
Aus meiner Sicht würde hierzu das Formular „KG 4i Ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Behinderung“ am passendsten, wo keine konkreten Angaben dazu gemacht werden müssen, wie lange man arbeiten kann, sondern nur, dass man behindert ist und dies einem in der Erwerbstätigkeit einschränkt. Dieses Formular ist in der Dienstanweisung hinten im Vordruckverzeichnis erwähnt. Jedoch wird nie explizit in der Dienstanweisung darauf eingegangen, für welche Fälle genau dieses Formular passend ist (im Gegensatz zum Formular KG 4l (unter A 19.3, Absatz 3, Satz 3), das uns ja zugesandt wurde).
Hat irgendjemand Erfahrung damit? Ich hätte jetzt statt dem von der Familienkasse zugesandten Formular KG 4l das Formular KG 4i von einem Arzt ausfüllen lassen.
Wahrscheinlich wäre es besser, die Familienkasse hierzu zu fragen. Jedoch sind diese nur schlecht telefonisch erreichbar. Zudem könnte es sein, dass die Familienkasse aufgrund der Komplexität des Falles auch nicht unmittelbar am Telefon dazu eine Auskunft erteilen kann.
Und auf E-Mails dürften sie aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail antworten und die postalische Antwort dauert Ewigkeiten, wie wir die Erfahrung gemacht haben. Zudem sind auch Fristen einzuhalten, bis wann wir das erledigt haben müssen. Daher die Frage an dieses Forum, ob hier irgendjemand helfen kann bzw. Erfahrungen damit hat.
Vielen Dank.