Für Asperger Autist Grundsicherung beantragen

Unser Sohn 23J. ist Asperger Autist mit einer Somatoformen Störung und Sozialer Ängstlichkeit. Dadurch konnte er ab der 8 Klasse nicht mehr zur Regelschule, sondern wechselte zur Webindividualschule Bochum und machte dort online seinen Hauptschulabschluss.

Seitdem geht es ihm immer besser und es zeigt sich immer deutlicher, dass er nicht arbeiten gehen kann, auch wenn er intelligent ist. Es liegen viele Gutachten vom Psychiater vor, die wir noch von der Zeit haben, als wir mit dem Schul,- und Jugendamt darum kämpften, dass er nicht zur Regelschule gehen kann und die webschule bezahlt bekommt. Auch haben wir ein neueres Gutachten vom Psychiater für den Grad der Behinderung.

Er hat seit Jahren Pflegegrad 3 und einen unbefristeten Grad der Behinderung von 80 mit H und B.

Nun wollen wir für ihn Grundsicherung beantragen, haben dafür den Antrag hier und fast fertig ausgefüllt.

Wir fragen uns aber, wie schwer wird es, die Grundsicherung bewilligt zu bekommen?

Was muss man dann noch alles bestätigen, bzw nachreichen oder „Beweisen“?

Wäre ein Gutachten vom Psychiater, dass er nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann gut und oder sogar ausreichend um die Grundsicherung bewilligt zu bekommen?

Arbeiten in einer „geeigneten“ Arbeitsstelle geht ja auch nicht, da ihn alles unerwartete, neue, veränderte…, so aus dem Takt bringt, dass er krank wird und sich wieder in sich zurückzieht.

Was für Erfahrungen habt ihr gemacht? Wie lange hat es gedauert? Wie schwierig war es?

Danke für die Hilfe

Hallo Rebimami,

Herzlich Willkommen hier bei INTAKT.

Das Amt wird sich für das Gutachten an die Rentenversicherung wenden, denn es steht nur dieser zu, eine dauerhafte und vollständige Erwerbsminderung fest zu stellen. Diese liegt vor, wenn absehbar ist, dass die betroffene Person auf Dauer nur weniger als drei Stunden auf dem normalen Arbeitsmarkt tätig sein kann.

Normalerweise geschieht das nach Aktenlage. Deshalb ist es sinnvoll, möglichst entsprechende ärztliche Befunde und Atteste sowie die Unterlagen über den Schwerbehindertenausweis und über den Pflegegrad hinzu zu fügen. Manchmal liegt ja auch ein Gutachten oder Empfehlung für die Aufnahme in eine Werkstätte für behinderte Menschen vor.

Wenn ein Mensch sich im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM befindet, wird nicht weiter geprüft, denn seit 2018 gab es ein entsprechendes Urteil, dass die Bedingungen für eine dauerhafte, vollständige Erwerbsminderung vorliegt. Das Gesetz wurde später darauf hin 2020 angepasst.

Sehr empfehlenswert ist die Broschüre des BVKM, denn sie gibt sehr ausführlich und detailliert Informationen zum Thema: BVKM Merkblatt zur Grundsicherung

Bei uns wurde außer den schon beigelegten Unterlagen nichts mehr nachgefordert. Mein Sohn ist geistig behindert und ging zu diesem Zeitpunkt noch zur Schule. Das Gutachten der Rentenversicherung war nach drei Monaten da, die Bearbeitung unseres Antrages hat allerdings insgesamt 11 Monate gedauert. Nach sechs Monaten hätten wir Klage wegen Untätigkeit einlegen können, aber das alles fiel in eine sehr schwere und aufreibende Zeit mit der Final- und Sterbephase meines Vaters, in der für so etwas überhaupt keine Kraft, Zeit und Nerven vorhanden war bei uns. Nun wohnen wir in einer Großstadt und es gibt viele Fälle und permanente Personalknappheit auf dem Amt, kann also nicht verallgemeinert werden.

Ich wünsche euch eine zügige und reibungslose Bearbeitung und alles Gute für euren Sohn.

Liebe Grüße

amai

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Danke für deine Antwort, dass hilft mir schonmal weiter.

Wir haben ja auch einen 5jährigen Kampf mit Anwalt gegen das Schul,- und Jugendamt hinter uns und legen keinen Wert darauf, dass es wieder solch einer wird :face_exhaling:. Das alles ist sehr kräftezehrend und aufreibend. Deshalb frage ich hier, ob schon wer Erfahrungen damit gemacht hat.

Schön, dass ihr dies jetzt geklärt habt​:mending_heart:. Muss man den Antrag dann jedes Jahr neu stellen?

Hallo Rebimami,

schön, dass meine Antwort euch schon weiter helfen konnte.

Es gibt ein höchstrichterliches Urteil vom BSG, das hat geurteilt, dass sich der Erst-bzw- Grundantrag beim Sozialamt nicht “verbraucht” und die Mitwirkungspflicht auf Änderungen der Verhältnisse beschränkt ist (die man laut Bescheid sowieso verpflichtet ist mitzuteilen). BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

Wir müssen immer einen verkürzten Weiterbewilligungsantrag stellen, der uns zugeschickt wird und in dem solche Änderungen abgefragt werden, sowie eine Vermögensaufstellung wo Konten und Sparbücher sowie vorhandenes Vermögen sowie evtl. vorhandene Lebens- und Sterbeversicherung eingetragen werden müssen. Außerdem möchte das Sozialamt die Kontoauszüge der letzten drei Monate und Kontostand aller Konten, auch von Sparkonten, denn gezahlt wird ja nur bei Bedürftigkeit und man darf deshalb auch nur eine limitierte Menge an Geld besitzen,das sogenannte Schonvermögen. Darüber hinaus gehende Geldsummen müssen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden, bis es wieder unter das Schonvermögen fällt.

Auf der Informationsseite der Lebenshilfe findest du unter Anderem auch viele hilfreiche Infos zum Thema Vermögen/Einkommen.

Dieser Folgeantrag ist aber schnell ausgefüllt, meist sind nur Kreuze zu machen ob Änderung Ja/ Nein und nur bei Änderungen sind entsprechend Erläuterungen und Nachweise erforderlich.

Liebe Grüße

amai

Hallo amai, danke, dass hilft mir wirklich weiter :grinning_face:. Dies hört sich so an, als wäre es nicht so schwer, die Grundsicherung durch zu bekommen, wenn man Diagnosen, Gutachten und einen Schwerbehindertenausweis… hat.

Auch das mit den Folgeanträgen, hört sich gut an, den einmal im Jahr auszufüllen, ist ja ok.

Die Jahre Kampf um die Schulpflicht in einer Regelschule, waren da doch ganz anders. Die haben soviel Kraft gekostet, Nerven und Geld :face_exhaling:.

Dann werden wir das wohl einmal versuchen.

Danke für die Tips und Erklärungen, die helfen uns sehr weiter :heart_eyes: