Der Beteiligungsprozess
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass in dieser Legislaturperiode die gesetzliche Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erfolgen soll.
Im Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ sollen Umsetzungsanforderungen, Umsetzungsoptionen und Umsetzungsschritte einer inklusiven Lösung diskutiert und damit verbundene offene Fragen geklärt werden.
Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen, Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe, Behinderten- und Gesundheitshilfe, aus Forschung und Wissenschaft sowie Selbstvertretungen nehmen an dem Beteiligungsprozess teil.
Die Ergebnisse des Prozesses bilden das Fundament für die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
Quellenangabe und weiterführende Information findet man auf der Seite: Gemeinsam zum Ziel