Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab 2024*

Der Bundestag hat am 26.Mai 2023 das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Es sieht unter anderem Erhöhungen der Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung, Verbesserungen beim Pflegeunterstützungsgeld sowie der Einführung eines Gemeinsamen Jahresbeitrages für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor. Damit steht für die Verhinderungspflege und kurzzeitpflege künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten eindsetzen können.

*Für Eltern behinderter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit Pflegegrad 4 oder 5 beonders interessant ist, dass für diesen Personenkreis der Gemeinsame Jahresbeitrag bereits ab 01.01.2024 gilt. (Eltern von Betroffenen über 25 müssen warten :frowning: ) Der neue Gemeinsame Jahresbetrag nach §42a SGB XI-neu beträgt für diesen Personenkreis bis zu 3.386€ pro Kalenderjahr für 2024. Das sind 968€ mehr als bisher. Eine Entlastung der Eltern und Angehörigen dieser schwerstbehinderten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist so flexibler und dadurch besser möglich.

Für Eltern von Kindern über 25 Jahren, bzw. allen Pflegebedürftigen gilt dann erst ab 1.07.2025 der gemeinsame Jahresbetrag mit einem Budget von dann bis zu 3.539€

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Da der Jahreswechsel jetzt kurz bevor steht hier noch einmal zur Erinnerung und Info die im ersten Beitrag genannten anstehenden Änderungen in 2024.