Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung 2018 und 2019

Hallo Marti,

die Pauschale wurde bis zum 31.12.2019 vom Bezirk eingezogen. Es gab die Möglichkeit das Einkommen von den Eltern prüfen zu lassen. Dieses geschah auf Antrag. Bevor der Bezirk mit dem Einzug begonnen hatte, musstest du eine Vollmacht für den Einzug an den Bezirk zurücksenden. Nur dann hatte er die Befugnis, die häusliche Ersparnis von deinem Konto einzuziehen.
Seit dem 01.01.2020 wird die Pauschale für die gemeinschaftl. Verpflegung vom Bezirk direkt auf das Konto des Leistungsberechtigten ausgezahlt und von der entsprechenden Einrichtung eingezogen.
Viele Grüße
Kirsten

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