Gericht erkennt Kosten für Assistenzwohnung an

Im Sozialgericht Oldenburg wurde ein Urteil mit Signalwirkung für Menschen mit hohem Assistenzbedarf gefällt: Es wurde entschieden, dass ein Sozialamt die Kosten für eine zusätzliche Wohnung zur Unterbringung von Assistenzkräften übernehmen muss.

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