Gericht: Kasse muss Begleitung für krankes Kind stellen

Eine schwer an Diabetes erkrankte Grundschülerin hat nach einem Bescheid des Sozialgerichts in Darmstadt Anspruch auf eine von der Krankenkasse gestellte Schulbegleitung. Das Gericht gehe davon aus, dass die Schulbegleitung ein Fall der «häuslichen Krankenpflege» ist, heißt es in einer Mitteilung.

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Der Volltext des Urteils ist hier abrufbar. Bürgerservice Hessenrecht

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