Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Pflicht zu engmaschigen Corona-Tests für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Von Donnerstag an ist die Regelung zur sogenannten infektionsschutzrechtlichen Beobachtung der Beschäftigten von Pflege- und Altenheimen zunächst ausgesetzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte…]
Bemerkenswert, dass ein entsprechender Eilantrag eines Angehörigen abgelehnt wurde…
Quellenangabe und näheres dazu findet man im Artikel der Süddeutschen Zeitung