Gesamtplanverfahren - wer sich dafür interessiert

Unter dem Gesamtplanverfahren versteht man einen speziellen Schritt im Verwaltungsverfahren mit dem Ziel einer personenzentrierten Hilfegewährung, die die Menschen mit Behinderungen und ihren individuellen Bedarf und ihre Ressourcen in den Mittelpunkt des Verwaltungshandelns stellt. Sie sollen an der Planung, Auswahl und Umsetzung der Hilfen mitwirken: aktiv und selbstbestimmt. Dafür verwenden die Bezirke den sogenannten Gesamtplan, der im Sozialgesetzbuch IX (§§ 117 ff. SGB IX) vorgesehen ist…

Aktuelle Entwicklungen was das Gesamtplanverfahren betrifft, kann man z.B. für Bayern auf der Seite der Bayerischen Bezirke finden.

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