Gesetzesänderungen zum 01.07.2023

Liebe Eltern, liebe Interessierte,

ab dem 01.07.2023 treten weitere Gesetzesänderungen in Kraft. Wir haben einige für euch zusammengefasst:

  • Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird um 0,35 % angehoben. Für Kinderlose wird der Beitragszuschlag auf 0,6 % steigen, wodurch Kinderlose in Zukunft einen Beitragssatz in Höhe von 4 % zahlen müssen.

Ab dem 01.01.2024 kommen dann die weiteren Änderungen, wie

  • die gestaffelte Erhöhung der Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen
  • das neue flexible Entlastungsbudget, eine Kombination von Verhinderung- und Kurzzeitpflege, für die Pflegegrade 4 & 5 (für die Pflegegrade 2 & 3 ab 01.07.2025)
  • Erhöhung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungen um 5 %

:arrow_right: Bundestag stimmt für Entlastung in der Pflege
:arrow_right: Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PDF-Download)

  • Rentenanpassung

Die Rentenwerte steigen in West-Deutschland um 4,39 % und in Ost-Deutschland um 5,86 %. Damit erfolgt eine Angleichung der Rentenwerte ein Jahr früher als geplant. In Deutschland gibt es ab dann einen einheitlichen Rentenwert von 37,60 €. Trotz der Erhöhung bleibt der Rentenversicherungsbeitrag bei 18,6 % und soll erst ab 2025 wieder angehoben werden.

:arrow_right: Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner

  • Bürgergeld

Der Einkommensfreibetrag für Erwerbstätige wird angehoben. Zukünftig dürfen 30 Prozent anrechnungsfrei behalten werden, bei Gehältern oder Löhnen die zwischen 520 € und 1.000 € brutto liegen. Der Kooperationsplan ersetzt zukünftig die Eingliederungsvereinbarung.

:arrow_right: Weitere Informationen und Änderungen zum Bürgergeld findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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