Durch die Gesetzesänderung soll die Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Hilfsmitteln soll verbessert werden. Demnach wird die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) in Behandlung befindet und das Hilfsmittel von Ärzten empfohlen wird.
Quelle: Deutscher Bundestag