GEZ und stationäres Wohnen

Guten Morgen,

eine Freundin von mir hat folgendes Problem:

Ihre Töchter mit Angelman nicht sprechend, leben beide im stationären Wohnen. Beide haben SBA, aber kein Merkzeichen Rf.
Nun wurden beide aufgefordert, GEZ Gebühren zu bezahlen. Beide halten Rundfunkgeräte im Zimmer bereit. Beide besuchen die Werkstatt, die sich auf dem Gelände der Wohneinrichtung befindet.

Können beide von den GEZ Gebühren befreit werden? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Beide sind auch Fehlsichtig, aber momentan noch relativ gut mit Sehhilfen eingestellt.
Wer kann helfen?
Wer hat diesbezüglich Erfahrung gemacht?
Gegebenenfalls, bei wem sind die Gebühren im Heimvertrag geregelt?

Hallo Kirsten,

schau mal hier:

Wer kann sich von den GEZ-Gebühren komplett befreien lassen?**
ZITAT:
…" Menschen mit Behinderung , die eine Sozialhilfe und in einer Wohneinrichtung leben (SGB XII (§ 75 Abs. 3 Satz 1 a. F.). Seit dem 01.01.2020 gilt für Personen, die aufgrund einer Behinderung vollstationär in einer Wohneinrichtung leben, keine Anmeldepflicht und somit ist es nicht nötig einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu stellen, sondern eine Kündigung.

  • Personen die eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Sozialhilfe beziehen."…

Quelle und kompletter Text:
GEZ Befreiung bei Pflegegrad - So geht´s! DerPflegefuchs.de

Und hier:
Rundfunkbeitrag: Beitragspflicht und Meldung | Verbraucherzentrale.de

Der Rundfunkbeitrag - Abmelden

LG
Monika

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Hallo Monika,

vielen Dank für deine hilfreiche Rückmeldung. Ich habe der Mutter nun empfohlen, hier alles nachzulesen.
LG
Kirsten

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