Gleicher Lohn trotz Lohnerhöhung? WfbM

Weil die Werkstätten der Lebenshilfe nicht mehr Geld erwirtschaften, wird nach Erhöhung des Grundbetrags der Steigerungsbetrag um die gleiche Summe zusammengestrichen.

Unter der Rubrik „gut gemeint“ ordnet die Lebenshilfe Schweinfurt die vom Gesetzgeber verfügte Verpflichtung zur Erhöhung des Grundbetrags beim Lohn für die Beschäftigen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung ein. Nicht nur gut gemeint, sondern uneingeschränkt gut wäre die Lohnerhöhung in den Augen von Martin Groove (Geschäftsführer der Lebenshilfe Schweinfurt e.V.), wenn der Verursacher, also der Gesetzgeber, auch die Finanzierung übernehmen und nicht der Lebenshilfe das Unmögliche überlassen würde.

Quellenangabe und ausführliche Information: Main-Post 7.3.2020