Grundsicherung - Erleichterter Zugang zur Sozialhilfe infolge Corona gem. § 141 SGB XII

Aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes zum Sozialschutzpaket, kommt es bis zum 31.12.2021 zu mehreren Erleichterungen, die unter dem weiter unten stehenden Link im Ganzen nachzulesen sind. Wichtig sei zu erwähnen, dass die momentane Vermögensfreigrenze von 5000€ ausgesetzt ist. Die Vermögensprüfung ist in Bewilligungszeiträumen ausgesetzt, die in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2021 beginnen.

Bundesministerium Arbeit und Soziales - Sozialschutzpaket

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