Es gibt neue Handlungsanweisungen (gilt für Bayern!) für Alten- und Pflegeheime und statiuonäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbringen.
Unter dem folgenden Link kommt man auf die Seite des Gesundheitsminiteriums zur konsolidierten Lesefassung. Stand 19.10.2021