…und dazu kommt auch noch, keiner weis so richtig was alles an Nachweisen vorgelegt werden muss.
Allgemein hieß es immer, man müsse eine Bescheinigung vom HA vorlegen, das eine Erkrankung (bei Patrick) für die Prio Gruppe besteht, vorgelegt werden muss.
Lt. der Website des Landes Brandenburg ist dies bei pflegenden Angehörigen nicht nötig. Für den Nachweis der Pflegetätigkeit gibt es auf der Seite ein Formular „Bescheinigung zur Impfung geg. Covid 19 gem. § 6 abs. 4 Coronaimpfverordnung“ zum runterladen u. ausfüllen durch mich als Pflegeperson. Dazu soll der Pflegebescheid und der Perso (ob meiner od. Patricks gemeint ist, ist nicht ersichtlich, also nehme ich Patricks vorsichtshalber auch mit. meinen hab ich ja eh einstecken) vorgelegt werden. Sollte eigentlich auch reichen als Nachweis.
Eine Bescheinigung vom HA habe ich besorgt, falls jemand fragt…bei der ganzen Bürokratie weis man das nie…
Noch verwirrender wird es auf der Bescheinigung für Kontaktpersonen:
Zitat : „Es dürfen max. 2 enge Kontaktpersonen benannt werden!
Zum Impftermin sind zusätzlich zu diesem Formular mitzubringen:
• eine Kopie des Nachweises über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person (Bescheid der Pflegekasse über
die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit)
• sowie, wenn die pflegebedürftige Person jünger als 70 Jahre ist, das ärztliches Zeugnis über eine Diagnose der
pflegebedürftigen Person entsprechend der in der Prioritätsgruppe 2 (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 der Corona-Impfverordnung) aufgeführten Krankheitsbilder (erhältlich über den Hausarzt bzw. die Hausärztin)
• für den Fall, dass es sich um eine Kontaktperson einer Person mit Behinderung im Rahmen dieser Priorisierungsgruppe handelt, reicht eine Kopie des Schwerbehindertenausweises der behinderten Person aus“ Zitat ende
Das verstehe ich so: das Patricks Schwester, als enge Kontaktperson nur die ausgefüllte Bescheinigung und eine Kopie von Patricks SBA braucht. Pflegebescheid u. ärztl. Bescheinigung entfallen bei Vorlage das SBA (Patrick fällt mit seiner geistigen Behindrung ja in Prio 2)