Hin und Her: Priorisierung von pflegenden Angehörigen bei der Corona-Impfung

Durchbruch beim Impfen für pflegende Angehörige
Große Erleichtern gab es bei vielen Eltern von Menschen mit Behinderung, als sich ihnen eine Tür für eine schnelle Impfung öffnete. Grund war die neue Fassung der Corona-Impfverordnung vom 8. März 2021. Sie misst Angehörigen von pflegebedürftigen Kindern und Erwachsenen nun die höchste Priorität zu (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ImpfVO)

Quelle und kompletter Text: Lebenshilfe-München


Einige Tage später soll diese Regelung anscheinend wieder gekippt werden.

In der geplanten neuen Impfverordnung sollen pflegende Angehörige nicht mehr in der höchsten Priorität berücksichtigt werden.

Quelle, kompletter Text und weitere Infos: BVKM

und meines Wissens, wurde diese Regelung bereits wieder gekippt und die Eltern herausgenommen, da man bereits mit dem Schutz im Sinne einer Impfung, der zu pflegenden Kinder, genüge getan hat. Was macht man nur mit uns Eltern? Mein Beitrag betrifft übrigens speziell Bayern und Eltern, deren Kinder im stationären Wohnen betreut werden. Dass auch diese teilweise, oder auch regelmäßig zuhause betreut werden, scheint hierbei uninteressant zu sein. Sobald ich diesbezüglich neue Infos habe, werde ich es hier einsetzen.

Eltern, deren Kinder in Einrichtungen leben, gehören anscheinend nicht zu den engen Kontaktpersonen, auch wenn sie ihre pflegebedürftigen Kinder regelmäßig ins Elternhaus holen. Wahrscheinlich geht man einfach davon aus, dass im Notfall (Erkrankung von Elternteilen) die Betreuung in der Einrichtung weiterlaufen kann und eine priorisierte Impfung deshalb nicht notwendig ist.

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Ja und so „einfach“ ist das ja leider oftmals nicht…

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genau so sieht es aus. Die Entscheidungsträger vereinbaren unverständliche Regelungen, die zum einen kaum noch nachzuvollziehen sind und sich stündlich zu ändern scheinen. Gleichzeitig gibt es noch eine kleine, aber lautstarke Gruppe, die gegen diese Regelungen ankämpft, alle Maßnahmen boykottiert und die Solidarität mit allen Betroffenen verweigert.
Ich kann das alles nicht mehr verstehen, obwohl ich mir große Mühe gebe.

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Leider ist es so, dass bei uns in Brandenburg zwar pflegende Angehörige (je nach Krankheit des zu Pflegenden) in Gruppe 2 u. 3 bereits aufgeführt werden, aber es gelten die Altersbeschränkungen ja nach Gruppe.
Heißt im Umkehrschluss: Pflegende Eltern sind gar nicht berücksichtigt. Bei uns wird bisher nur Gruppe 1 geimpft.

Ich hatte für mich ja die bei der Servicestelle des Bundesgesundheitsministeriums (erreichbar über die 116117) Auskunft eingeholt, das theoretisch in Gruppe 2 gehören würd.
es ist aber durchaus möglich, dass ich trotzdem keinen termin bekomme weil Patrick hat nicht in die vorgesehende Altersgruppe (ab 70) passt.

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Hallo @patiko
in der aktuellen Impfverordnung steht

Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben

Dort sind in der Impfverordnung nicht nur Ü70-Jährige aufgeführt, sondern noch viele andere Erkrankungen und Behinderungen. Somit bist du in Prio2 eingestuft.

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hallo Inge,
dann hab ich wohl das ODER überlesen…

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In Schleswig Holstein ist es auch schon wieder anders. Ich kann es nicht nachvollziehen, warum Bundesland für Bundesland macht, was es will. Kann es sein, dass ein Mensch mit Behinderung, sich in einem Nord/Süd, oder auch West/Ost Gefälle an Wertigkeit befindet? Das System läuft aus dem Ruder und am Ende weiß bald keiner mehr, wer wann überhaupt geimpft werden darf. Es ist teilweise schon so weit, dass du einen Impftermin bekommst und traust dich nicht ihn anzunehmen, weil du z.B. beruflich, doch nur im Halbtagsjob unterwegs bist und die Vorgesetzten doch eher geimpft werden müssten, obwohl die am Ende gar nicht den Kontakt zum Klientel selbst pflegen (brauchen/müssen). Warum werden die Menschen nicht einfach geimpft und genug Impfstoff gleichmäßig über das Land verteilt? Warum fangen wir Deutschen immer wieder damit an, Menschen an Wertigkeit zu messen? Es stimmt nur noch traurig und lässt einen verzweifeln.

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Beim Beginn der Impfungen ging es darum, die Menschen zu schützen, die der höchsten Gefährdung ausgesetzt sind: über 80-Jährige, die in Einrichtungen leben.
Dann wurde begonnen, Menschen in Einrichtungen unabhängig vom Alter zu impfen- meiner Ansicht nach war auch das nachvollziehbar, die diese aus verschiedenen Gründen oft keinen Abstand einhalten können und etliche (oft Menschen mit geistiger Behinderung) können auch die Hygienemaßnahmen nicht durchführen.
Auch das Personal, das all diese Menschen versorgt, wurde richtigerweise geimpft.
Danach wurde das ganze Vorgehen sehr unübersichtlich, weil Menschen in häuslicher Pflege mal wieder vergessen wurden - genau wie diejenigen, die die Pflege gewährleisten, egal ob professionelle Pflegedienste oder pflegende Angehörige.
Als diese in eine höhere Priorisierung genommen wurden, gab es Berufsgruppen, die vorgezogen wurden. Erzieher, Lehrer, Polizei, Feuerwehr und einige mehr.
Und spätestens ab hier wurde es m.E. undurchsichtig. Auch ich habe in meinem Umfeld mitbekommen habe, dass in anderen Bundesländern Menschen geimpft wurden, die nicht in Prio2 eingestuft sind, während in wieder anderen Bundesländern Menschen in Prio1 noch auf ihre Impfung warten.
Es ist chaotisch und bürokratisch und ich weiß nicht, was größer ist: meine Wut oder meine Verzweiflung.

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Hallo zusammen,
habe vorhin meine Impftermine (mit BioNTech) buchen können.
Das ging online problemlos, auch mit meinem Alter von 43. Die Überprüfung sagte: Termin kann gebucht werden (weil aufgeführte Personengruppe) und das eine endgültige Prüfung vor Ort gemacht wird (vorzulegende Nachweise, Pflegebescheid und Bescheinigung vom HA).

Lt. Bescheinigungsformular (Nachweis pflegender Angehöriger) fälle das mit in die ambulante Pflegetätigkeit. Da muss auch erstmal einer drauf kommen, sonst hätte ich letzte Woche schon buchen können.

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Hallo patiko,

bei uns wurden auf der Online-Seite mehrfach die Eingabefelder geändert. Anfangs konnte man sich als pflegende Angehörige gar nicht eintragen, aber inzwischen gibt es ein eigenes Feld zum Anklicken. Das habe ich auch nur erfahren, weil ich alle paar Tage in den Account geschaut habe.

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…und dazu kommt auch noch, keiner weis so richtig was alles an Nachweisen vorgelegt werden muss.
Allgemein hieß es immer, man müsse eine Bescheinigung vom HA vorlegen, das eine Erkrankung (bei Patrick) für die Prio Gruppe besteht, vorgelegt werden muss.
Lt. der Website des Landes Brandenburg ist dies bei pflegenden Angehörigen nicht nötig. Für den Nachweis der Pflegetätigkeit gibt es auf der Seite ein Formular „Bescheinigung zur Impfung geg. Covid 19 gem. § 6 abs. 4 Coronaimpfverordnung“ zum runterladen u. ausfüllen durch mich als Pflegeperson. Dazu soll der Pflegebescheid und der Perso (ob meiner od. Patricks gemeint ist, ist nicht ersichtlich, also nehme ich Patricks vorsichtshalber auch mit. meinen hab ich ja eh einstecken) vorgelegt werden. Sollte eigentlich auch reichen als Nachweis.

Eine Bescheinigung vom HA habe ich besorgt, falls jemand fragt…bei der ganzen Bürokratie weis man das nie…

Noch verwirrender wird es auf der Bescheinigung für Kontaktpersonen:

Zitat : „Es dürfen max. 2 enge Kontaktpersonen benannt werden!
Zum Impftermin sind zusätzlich zu diesem Formular mitzubringen:
• eine Kopie des Nachweises über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person (Bescheid der Pflegekasse über
die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit)
• sowie, wenn die pflegebedürftige Person jünger als 70 Jahre ist, das ärztliches Zeugnis über eine Diagnose der
pflegebedürftigen Person entsprechend der in der Prioritätsgruppe 2 (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 der Corona-Impfverordnung) aufgeführten Krankheitsbilder (erhältlich über den Hausarzt bzw. die Hausärztin)
• für den Fall, dass es sich um eine Kontaktperson einer Person mit Behinderung im Rahmen dieser Priorisierungsgruppe handelt, reicht eine Kopie des Schwerbehindertenausweises der behinderten Person aus“ Zitat ende

Das verstehe ich so: das Patricks Schwester, als enge Kontaktperson nur die ausgefüllte Bescheinigung und eine Kopie von Patricks SBA braucht. Pflegebescheid u. ärztl. Bescheinigung entfallen bei Vorlage das SBA (Patrick fällt mit seiner geistigen Behindrung ja in Prio 2)

Hallo Diana,

wenn ich das richtig verstehe, müsstest du für die Schwester, als Patricks Vertreter, die zweite Bescheinigung ausfüllen und bestätigen, dass sie eine Kontaktperson ist. Eigentlich geht das dann unbürokratisch. Bei mir (Bayern) hat die Bescheinigung der Pflegekasse meiner Mutter ausgereicht, dass ich eben als Kontaktperson, bzw. Pflegeperson, eingesetzt bin. In einem anderen Thread hatte ich ja darauf hingewiesen, dass man immer wieder mal die neuesten Bögen überprüfen muss. Seit 1.4.2021 gibt es schon wieder neue Aufklärungsbögen. Man muss immer den aktuellsten vor dem Impfen unterschrieben vorlegen.
Ich selbst wurde am letzten Samstag mit Biontech geimpft und habe alles gut vertragen. Aufgrund meiner eigenen medizinischen Vorgeschichte, hätte ich allerdings überhaupt keine Unterlagen mitbringen brauchen. Ich hatte es aber bei der Registrierung angegeben und bei der Anmeldung musste ich auch alle Kriterien, die ich bei der Registrierung angegeben hatte, schriftlich belegen.

Bescheinigung zur Impfung gegen COVID-19
gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 CoronaImpfV

oder

Bescheinigung zur Impfung gegen COVID-19
gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 CoronaImpfV

Hallo Kirsten,
aber deine Mutter ist ja sicher schon über 70 Jahre alt, was bei Patrick ja nicht der Fall ist.
Also müsste ich (im Zweifel) ja auch nachweisen, das Patrick eine Erkrankung aus Gruppe 2 hat (was ja zutrifft), das sagt der Pflegebescheid alleine ja nicht aus, nur das er pflegebedürftig ist.

Edit: Nu hab ich mal wieder 116117 angerufen, und gefragt, die sagen ich brauche für Patrick auch eine ärtliche bescheinigung weil er noch keine 70 ist.

Hallo Diana,

nein, eigentlich ist es bei uns, wie auch im Netz entdeckt, in Brandenburg so vorgesehen, dass 2 enge Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person geimpft werden können, sowie generell pflegende Angehörige. Schau mal hier unter diesem Link: Priorisierungen Brandenburg Hier unter diesem Link findest du auch die vorgedruckten Bescheinigungen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburgs

Hallo Kirsten,
genau das meine ich mit widersprüchlichen Aussagen auf dieser Seite.

Auf den 1. Blick in die Auflistung hast du Recht…ABER in der Tabelle (unter „auf einen Blick“) ganz unten auf der Seite steht: Zitat „…pflegende Angehörige und Kontaktpersonen von Menschen aus Prio Gruppe 2“ Zitat Ende –> das stand da überings heute Mittag noch nicht so.

Heißt für mich: ich brauche die ärztl. Bescheinigung (Zeugnis) gemäß Corona Impfverordnung (die ich ja habe), um nachzuweisen das Patrick eine Erkrankung der Prio Gruppe 2 hat…wie oben schon geschrieben.

Die Bescheinigung der Pflegebedürftigkeit habe ich ja ebenfalls bereits.

Hallo Kirsten,
nun kann berichten.
ich hatte mir ja vorsichtshalber für uns beide ein ärztl. Zeugnis über die Zugehörigkeit der Prio 2 ausstellen lassen.
Patrick seins brauchte ich nicht.
Bei der Registrierung sagte man mir, mein Zeugnis hätte gereicht (was dem Sinn nach ja stimmt). Das hatte ich ja nur, weil ich auch hier nicht sicher war, ob ich das überhaupt brauche.
Die Ärztin fragte dann genauer, ob ich selbst erkrankt (habe ich verneint) sei oder pflegender Angehöriger wäre, was ich bejahrt habe. Offenbar war ich nicht die erste pflegende Angehörige die mit dem Zeugnis kam. Wenn es so ok war ist das gut.
Sie hat dann die Bescheinigung (die ich ausfüllen musste) auch noch zur Akte genommen. Auf den Bescheid der Pflegekasse wurde nur kurz geguckt.

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