Honorarkürzung für Psychotherapeuten

Die Finanzierung psychotherapeutischer Versorgung steht erneut im Fokus der Gesundheitspolitik. Eine aktuelle Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses sieht eine Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen vor. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge erhöht. Doch was bedeutet dieser Beschluss konkret für psychotherapeutische Praxen und welche Argumente bringen Krankenkassen und Berufsverbände vor? Hier ein Artikel von Deutschen Ärzteblatt dazu:

Berlin – Die Honorare für psychotherapeutische Leistungen werden ab dem 1. April um 4,5 Prozent abgesenkt. Das hat gestern der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat gegen die Absenkung gestimmt. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben.

In der Summe bedeutet das für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine Absenkung der Honorare um circa 2,8 Prozent, wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vorrechnet. Strukturzuschläge erhalten nach Einschätzung der Kammer die ganz überwiegende Zahl der Praxen, aber nur ein Teil der Psychotherapeuten erhält die Zuschläge demnach in „voller“ Höhe.

Die BPtK hält es nach den bisher bekannten Daten für realistisch, dass der Beschluss zu einer Absenkung des durchschnittlichen Honorars der Psychotherapeuten in Höhe von 3,5 Prozent führen wird. Der GKV-Spitzenverband spricht von einer Absenkung in Summe von 2,3 Prozent für das laufende Jahr, weil die Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar angehoben werden.

„Das ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes insgesamt ein angemessener Kompromiss“, schreibt der GKV-Spitzenverband. Dieser berücksichtige die Interessen der Psychotherapeuten einerseits und andererseits die der Menschen, die die Krankenkassenbeiträge bezahlen müssten.

Die Kassen verweisen darauf, dass eine Absenkung des Honorars um zehn Prozent angemessen gewesen wäre. Grund sei der gesetzlich vorgesehene Honorarvergleich mit Vergleichsgruppen aus der Ärzteschaft. Dieser habe gezeigt, dass die niedergelassenen Psychotherapeuten mit einer eigenen Praxis in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarerhöhungen erhalten hätten.

Ursprünglich wollten die Krankenkassen die Honorare der Psychotherapeuten tatsächlich um zehn Prozent abwerten. Im offiziellen Beschluss des Bewertungsausschusses aus der Sitzung am 21. Januar war von einer „Überprüfung“ der Bewertungen die Rede. Informationen des Deutschen Ärzteblattes zufolge drängte der GKV-Spitzenverband auf die Absenkung der Honorare um zehn Prozent.

Nun hat der Erweiterte Bewertungsausschuss, dem der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem vorsitzt, offenbar mit 4,5 Prozent Honorarabsenkung die Mitte gewählt und im Gegenzug die Strukturzuschläge erhöht. Der Erweiterte Bewertungsausschuss mit drei unparteiischen Mitgliedern wird als Schiedsgremium angerufen, wenn sich Krankenkassen und Ärzteschaft im Bewertungsausschuss nicht verständigen können.

KBV-Chef Andreas Gassen zeigte sich heute enttäuscht. Dass die Krankenkassen aufgrund der aktuellen Finanzlage sparen müssten, stehe außer Frage, sagte er. „Es ist aber paradox, genau da sparen zu wollen, wo der Großteil der Versorgung für relativ wenig Geld stattfindet – eben in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung.“

Er betonte, über die Jahre hinweg sei die Psychotherapie zu einer etablierten Versorgungssäule im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung geworden. „Dass nun bei den psychotherapeutischen Leistungen die Vergütung nach der Rasenmähermethode um fast fünf Prozent gekürzt werden soll, ist aus unserer Sicht ein Unding“, erklärte Gassen.

Aus seiner Sicht hat die Entscheidung die Interessen psychisch kranker Menschen außer Acht gelassen. „Das Nachsehen werden leider vor allem die Patientinnen und Patienten haben, deren Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen in den letzten Jahren stetig gestiegen ist“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV.

Entsetzt zeigte sich auch das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW). „Diese Kürzung ist kein Kompromiss, sondern eine Zumutung“, erklärte Dieter Adler, 1. Vorsitzender des DPNW. Sie verschlechtere die Versorgungssituation weiter und sendet eine perfide Botschaft an hilfesuchende Menschen in psychischer Not – und an alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Den kompletten Artikel findest Du hier

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