IKK Classic Vertragsabschluss stellt individuelle Versorgung von beatmeten Kindern sicher

IKK Classic Vertragsabschluss stellt individuelle Versorgung von beatmeten Kindern sicher

Beatmungsvertrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schreibt Altersgrenze 18 Jahre fest
rehaKIND fordert schon lange eine einheitliche Regelung für Altersgrenzen in
Krankenkassen-Versorgungsverträgen; bis mindestens 18 Jahre sollen Kinder und
Jugendliche mit Sonderregelungen altersgerechte, individuelle Hilfsmittel erhalten.
Bei vielen Kostenträger-Verträgen hört das „Kindsein“ nämlich bereits mit 12, 14 oder 16
Jahren auf.

Quellenangabe und ausführlicher Text: rehaKIND

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