Wer bis Mitte März weder einen Impf- noch einen Genesenennachweis oder auch ein ärztl. Attest als Beschäftigter in den Pflegeberufen vorweisen kann, dem droht nicht gleich eine Kündigung. Aber! Laut dem Bundesministerium für Gesundheit muss der Arbeitgeber jedoch das Gesundheitsamt informieren. Die Behörde wird dann die betroffene Person auffordern, inerhalb einer bestimmten Frist einen Nachweis vorzulegen.
Kommt dann die besagte Person auch diesem nicht nach, kann das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot der betroffenen Einrichtung aussprechen und auch untersagen. Also das Gesundheitsamt kann dann in den Einrichtungen oder auch Unternehmen tätig werden. So kann man es unter anderem auch auf der Seite des Ministeriums nachlesen.
Wer keinen Nachweis vorlegt, muss mit dem Wegfallen einer Vergütung rechnen und begeht zudem eine Ordnungswidirgkeit. Diese zieht auch eine Geldbuße von bis zu 2500€ nach sich.
Quellenangabe und ausführliche Information: Kassenärztliche Bundesvereinigung