Jahresbericht ans Betreuungsgericht

Hallo alle Zusammen,

ich mache dieses Jahr das erste Mal den Jahresbericht als Betreuerin an das Betreuungsbericht und das nach neuem Betreuungsrecht. Wo ich nicht mit klar komme mit der Begrifflichkeiten "Betreuungsziel/wunsch, „Ziel erreicht ja oder nein“. Und das für alle Bereiche, da wir dort die Betreuung haben mein Mann und ich. Was soll man denn da schreiben? Ben ist Autist, fast nonverbal, kann man gerade so seine Wünsche äußern, was er essen möchte, ob er rausgehen möchte. Aber z.B mit Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Regelung behördlicher Angelegenheiten und den Rest, dass hat Ben überhaupt nicht auf dem Schirm.

Was heißt denn „Betreuungsziel/wunsch“, „Ziel erreicht ja oder nein“. Was heißt denn hier Ziel erreicht oder auch nicht bzw. Betreuungsziel/wunsch.? Mit meinem Kind kann ich mich nicht darüber unterhalten, weil kognitiv dazu garnicht in der Lage ist… Hab ich dann das Ziel nicht erreicht?

Kann mir jemand mal Licht ins Dunkel bringen?

LG Andrea

Hallo Andrea,
das Ziel der gesetzlichen Betreuung ist es, den behinderten Menschen zu unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Wenn ihr als Eltern ihn dabei unterstützt, dass sein Vermögen verwaltet wird, dass er regelmäßig zu ärztlichen Untersuchungen geht und am gesellschaftlichen Leben - so weit er dazu in der Lage ist - teilhaben kann, dann ist das Betreuungsziel erreicht.

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Hallo Inge,

dankeschön für deine Antwort.

LG Andrea

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