Kein Entzug des Merkzeichens "H" nur wegen Volljährigkeit

Urteil des SG-Karlsruhe

Das bei Ge­burt wegen Tri­so­mie 21 zu­er­kann­te Merk­zei­chen „H“ darf nicht al­lein wegen Voll­jäh­rig­keit wie­der ent­zo­gen wer­den.

Quelle und kompletter Text: Beck-Online

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