Keine Pflicht zur Beantragung von Wohngeld bei Bezug von Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)

Es gibt keine Pflicht, Wohngeld zu beantragen, um Sozialhilfe zu erhalten. Sozialhilfe darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil ein Anspruch auf Wohngeld theoretisch besteht. Entscheidend ist, ob das Geld tatsächlich zur Verfügung steht. Nur in extremen Ausnahmefällen (z. B. bei absichtlicher Verweigerung der Mitwirkung) könnte der Nachranggrundsatz greifen.

Volltext des Urteils: Bundessozialgericht - Entscheidungen (ab 2018) -