Kindergeld:Behinderung nicht ursächlich, weil Arbeitsaufnahme 20Std/Woche

Hallo,
wir haben bis Ende Feb. 2022 für unsere 23 Jahre alte Tochter Kindergeld bekommen, weil bei ihr eine psychische Behinderung vorliegt. Sie hat am 1. März angefangen, für 20Std/Woche zu arbeiten. Daraufhin wurden die Kindergeldzahlungen mit folgender Begründung aufgehoben: Die Behinderung ist jedoch nach den hier vorliegenden Unterlagen nicht ursächlich dafür, dass es seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten kann. Das Kind wird ab 01.03.2022 eine Arbeit aufnehmen.
Die vorliegenden Unterlagen sind eine Ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Behinderung seit 2012, die die Erwerbstätigkeit/Ausbildungsfähigkeit einschränkt, und eine ärztliche Bescheinigung zum möglichen Umfang der Erwerbstätigkeit, mit der Angabe, dass meine Tochter ab 2020 nicht in der Lage ist, eine arbeitslosenversicherungspflichtige, mind. 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes auszuüben.
Wir haben Widerspruch eingelegt, da ihr Lohn abzüglich der Werbungskostenpauschale bei 9400€ liegen würde, während der notwendige Lebensbedarf eines behinderten Kindes bei 9984€ liegt.
Nun bekamen wir ein Zwischenschreiben der Rechtsbehelfsstelle, das uns die Sach -und Rechtslage näher erläutern soll.
Es hakt natürlich wieder am Punkt der Ursächlichkeit. "Seit März 2022 übt das Kind eine Erwerbstätigkeit mit 20 Wochenstunden aus. Damit muss der 2. Punkt verneint werden. Die Behinderung ist nicht ursächlich dafür, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Daher werden auch nicht die Einkünfte geprüft.
Wir sollen bis zum 08.04.2022 (Eingang Ende März) entweder den Einspruch zurücknehmen, oder weitere Begründungen schriftlich einreichen.
Wie ist da die rechtlich Lage?
Ist die Arbeitsaufnahme von 20 Std/Woche Kindergeldschädlich?
Was ist, wenn der Versuch, in eine gewisse Normalität zu gelangen schief geht?
Was passiert, wenn wir weder den Einspruch zurücknehmen, noch zeitlich in der Lage sind, die Ursächlichkeit zu begründen?
Für alle, die sich die Mühe machen uns zu antworten, sind wir sehr dankbar.

Hallo Joe,

wir sind in einigen laufenden Threads bereits auf das Thema Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung eingegangen. Vielleicht findest du da hilfreiche Links und Tipps. Am besten auf der Seite vom Ministerium (Dienstanweisung Kindergeld), oder vom BVKM oder von der Lebenshilfe.

Begründen kann man es immer, wenn du auf die Einkommensgrenze hinweist. Wie es sich aber mit der Ursache der Behinderung und daher keinen Anspruch hat verhält, kann ich nicht sagen. Kindergeld ist keine Sozialleistung. Gegebenenfalls hat eure Tochter neben ihrem Einkommen dann eher Anspruch auf weitere soziale Hilfen. Wenn ihr im VDK Mitglied seid, bzw. eure Tochter, würde ich mich an diese Stelle wenden. Ansonsten kann ich selbst hier leider auch nicht weiter helfen. Euer Fall ist da eher sehr speziell. Vielleicht finden sich aber noch andere Meinungen, bzw. Wissen hierzu.

Weiterführende weitere Links:
Layout 1 (psychiatrie-verlag.de)

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Hallo Joe,
vielleicht hängst sich die Kindergeldstelle daran auf, dass für eure Tochter eine Bescheinigung vorliegt, dass sie nicht mehr als 15 Stunden arbeiten kann, aber nun eine Beschäftigung mit 20 Wochenstunden aufgenommen hat. (widerspricht sich)
Wenn diese Beschäftigung nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen (oder ähnliche Einrichtungen) ist und keine Grundsicherung bezogen wird, könnte nun schnell angenommen werden, dass die Behinderung keine Problematik darstellt.
Wie das dann rechtlich aussieht weis ich leider auch nicht.

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