Für meine Tochter wurde zur Volljährigkeit ein Kindergeldantrag gestellt und abgelehnt.
Mitlerweile hat sie eine Schwerbehinderung mit 80 % und es wurde kein weiterer Kindergeld-
antrag gestellt.
Sie wohnt in einer eigenen Wohnung und lebt vom Amt. Die Schwerbehinderung wurde
auf mich übertragen. Das Kindergeld wurde über die Steuer ausgezahlt.
Sollte ich jetzt noch einen Kindergeldantrag stellen ?
Müsste das von der Steuer erhaltene Kindergeld nicht abgegeben werden ?
prinzipiell steht Eltern von bereits erwachsenen Kinder das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus zu. Ob man berechtigt ist, weiter das Kindergeld zu beziehen, hängt von einigen Faktoren ab. Der BVKM gibt immer eine sehr hilfreiche Broschüre zum Thema raus.
Diese findest du hier und ganz sicher auch eine Antwort auf deine Frage.
Wenn die Einnahmen nicht über der Grenze liegen (hier können auch die Freibeträge wichtig sein) sollte es möglich sein, das Kindergeld zu beantragen. Warum wurde es denn überhaupt abgelehnt, also mit welcher Begründung? Normalerweise werden die steuerlichen Kindergreibeträge mit dem erhaltenen Kindergeld gegen gerechnet und wiegen sich auf. Das wird dann in der Steuererklärung aufgezeigt. Ist deine Tochter steuerrechtlich bei dir eingetragen?