Kindergeld eines erwachsenen Kindes mit Behinderung

Für meine Tochter wurde zur Volljährigkeit ein Kindergeldantrag gestellt und abgelehnt.
Mitlerweile hat sie eine Schwerbehinderung mit 80 % und es wurde kein weiterer Kindergeld-
antrag gestellt.

Sie wohnt in einer eigenen Wohnung und lebt vom Amt. Die Schwerbehinderung wurde
auf mich übertragen. Das Kindergeld wurde über die Steuer ausgezahlt.

  1. Sollte ich jetzt noch einen Kindergeldantrag stellen ?
  2. Müsste das von der Steuer erhaltene Kindergeld nicht abgegeben werden ?

Was sollte ich jetzt machen ?

Guten Morgen,

prinzipiell steht Eltern von bereits erwachsenen Kinder das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus zu. Ob man berechtigt ist, weiter das Kindergeld zu beziehen, hängt von einigen Faktoren ab. Der BVKM gibt immer eine sehr hilfreiche Broschüre zum Thema raus.
Diese findest du hier und ganz sicher auch eine Antwort auf deine Frage.

Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen » Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

Wenn die Einnahmen nicht über der Grenze liegen (hier können auch die Freibeträge wichtig sein) sollte es möglich sein, das Kindergeld zu beantragen. Warum wurde es denn überhaupt abgelehnt, also mit welcher Begründung? Normalerweise werden die steuerlichen Kindergreibeträge mit dem erhaltenen Kindergeld gegen gerechnet und wiegen sich auf. Das wird dann in der Steuererklärung aufgezeigt. Ist deine Tochter steuerrechtlich bei dir eingetragen?

Liebe Grüße
Kirsten

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Vielen Dank für deine Antwort Kirsten. Der Kindergeldantrag wurde damals abgelehnt, da sie keine Ausbildung gemacht hatte und ihr Bemühen für eine Arbeitsstelle nicht nachweisen konnte. Sie hatte auch noch keinen Schwerbehinderungsausweis.

Meine Tochter ist bei mir nicht eingetragen, aber über die Lohnsteuererklärung wird der
Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Sie hat einen gesetzlichen Betreuer, so dass ich gar keinen Einblick habe. Außerdem ist meine
Tochter noch keine 25 Jahre alt.

Also die Frage stellt sich, ob es sein kann, dass der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird, wenn die Tochter die Kosten für Wohnung und Unterhalt vom Amt bezahlt bekommt.

Muss ich hier etwas unternehmen und sollte ich jetzt einen Kindergeldantrag stellen ?

Zuerst nochmal zum Kindergeld. Ich stelle noch einmal zwei Links ein, wo genau nachgelesen werden kann und auch wie man einen Anspruch begründet. Kindergeldanspruch z.B. besteht ja eigentlich und kann höchstens vom Amt für soziale Hilfen abgezweigt werden. Wenn das anrechenbare Einkommen des Kindes zu hoch ist, auch die Freibeträge (steuerrechtlich gesehen) die Grenze nicht unterschreiten lassen, dann wird kein Kindergeld gezahlt. Da könntest du dich nochmal mit befassen. Solltest du keinerlei Kontakt, oder auch Ausgaben, Aufwendungen etc. für die Tochter haben, dann kann auch kein Kindergeldanspruch erhoben werden. Unter den Links findest du viele Infos dazu.
Nochmal zu den Freibeträgen, auch da zwei weitere, aussagekräftige Links. Sobald ein Kind mit Behinderung und vorliegendem SBA beim Finanzamt hinterlegt ist, bleibt auch der Anspruch auf den Kinderfreibetrag erhalten. Du findest sicher die Antwort mit Begründung unter den Links. Eine rechtliche Beratung selbst, dürfen wir und können wir nicht durchführen. Wenn du noch weitere Fragen hast, müsstest du einfach beim Finanzamt nachfragen. Aber ich denke, wir konnten dir weiter helfen.

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung.

Hat der Steuerpflichtige jedoch keinen Anspruch auf Kindergeld für ein zu berücksichtigendes Kind, können die Kinderfreibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren………

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

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Vielen Dank Kirsten,

die Informationen helfen mir sehr.

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