Hallo Forum,
ich blicke bei dem Antrag KG4f nicht durch und mit schwirrt schon der Kopf vom vielem Lesen im
Internet. Folgendes Frage, bei der ihr mir bestimmt auf die Schnelle weiterhelfen könnt:
Unser Sohn (Autist / 24 Jahre alt / wohnt zu Hause ) hat nach seiner Ausbildung von Nov bis Feb
im 1. Arbeitsmarkt gearbeitet. Es war eine Art Praktikum (über Budget für Arbeit vermittelt, aber
zu viele Stunden und Verdienst um auch betreut zu werden), um zu sehen, ob unser Sohn es dort
schaffen könnte. Es hat nicht geklappt und er wurde gekündigt. Nun arbeitet er seit März in einer
WfbM und es funktioniert wunderbar. Zu seinem Werkstattverdienst bekommt er zusätzlich Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Nun hänge ich gerade für das Kindergeld über dem Formular
KG4f - Erklärung verfügbares Nettoeinkommen eines volljährigen Kindes mit Behinderung und
da stellt sich die Frage, ob und wo ich das Pflegegeld, welches meine Frau als pflegende Person
erhält eingetragen wird.
Müssen wir es als steuerfreie Einnahme des Kindes unter Punkt 9 eintragen oder unter Mehrbedarf Punkt 14.
Hoffe auf schnelle Hilfe und sage schon mal Danke und einen schönen Sonntag
Thorsten