Kindergeld für bereits Erwachsene auch bis zu 6 Monate rückwirkend

Kindergeld wird ja unter bestimmten Voraussetzungen auch für bereits erwachsene Kinder mit Behinderung ausgezahlt. Momentan wird unser Fachbeitrag überarbeitet, wird aber demnächst auch wieder online gestellt werden.
Grundvoraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag (bis 2007: vor dem 27. Geburtstag) bereits eingetreten ist und die Behinderung muss die Ursache sein, dass das Kind nicht in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ergo, ein hoher Grad an Behinderung allein reicht nicht aus. Weitere Voraussetzungen kann man in einem Beitrag auf der Homepage des VDK.de nachlesen. Dem Artikel ist auch zu entnehmen, dass man das Kindergeld bis zu 6 Monate rückwirkend beantragen kann. Eltern (gilt auch für Adoptivkinder und Pflegekinder) die noch kein Kindergeld für ein betroffenes, bereits erwachsene Kind beantragt haben, können sich schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mit einem Antrag melden. Übrigens liegt es auch im Bereich des möglichen, dass auch Geschwisterkinder, wenn zu ihnen ein sogenanntes Pflegekindschaftverhältnis besteht, das Kindergeld beziehen können.

VDK.de/November2022/Kindergeld für bereits erwachsene Kinder

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