Hallo zusammen, vielleicht weiß das jemand :
Muss ich nun das Kindergeld für ein erwachsenes Kind in der Steuererklärung angeben wie vor der Volljährigkeit ?
Das Kindergeld erhält nachwievor die Mutter.
Danke im Vorraus
Hallo zusammen, vielleicht weiß das jemand :
Muss ich nun das Kindergeld für ein erwachsenes Kind in der Steuererklärung angeben wie vor der Volljährigkeit ?
Das Kindergeld erhält nachwievor die Mutter.
Danke im Vorraus
Hallo,
das Finanzamt gleicht sich mit der Kindergeldkasse ab und erwägt die günstigere Lösung für den/die Steuerzahler, bzw. zieht die Höhe zur Berechnung heran. Steuerrechtlich ändert sich bei den Freibeträgen und beim Kindergeld ja erstmal nichts durch die eingetretene Volljährigkeit. Wir tragen es auch ganz normal ein und das Finanzamt prüft die günstigere Lösung. Wenn das Kindergeld in voller Höhe ausgezahlt wurde, dann greift der entsprechende Freibetrag nicht mehr, bzw. kommt nicht zum Ansatz. Vielleicht am besten auch einmal ins neuen Steuermerkblatt vom BVKM schauen. Da findet sich bestimmt eine Information dazu.
Hallo Kirsten,
Vielen Dank, mit dieser Info kann ich was anfangen !
LG