Kindergeld mit 25 Jahren

Hallo,
kann man pauschal folgende Frage beantworten?

Um das Kindergeld auch nach dem 25. Geburtstag (bei einem Studenten) noch zu erhalten, muss man mit einer Behinderung und einem GdB von 30 ein Formular der Familienkasse vom Arzt ausfüllen lassen, KG 4 L. Hierbei geht es darum, wie viele Stunden das „Kind“ wöchentlich arbeiten kann.

Jetzt ist meine Frage:
Was bestätigt man?
Man kann keine 15 Stunden arbeiten?
Dann bedeutet das, man schafft das Studium erst in X Jahren und das Kindergeld wird deshalb abgelehnt?
Oder…
…man sagt, dass man mehr als 15 Stunden arbeiten kann. Dann heißt es womöglich, dass man auch Geld verdienen könnte und das Kindergeld nicht braucht?

Eine klare Ausssge gibt es in unserem Fall nicht. An manchen Tagen halten sich die Schmerzen in Grenzen und ein paar Stunden sind möglich, an anderen Tagen ist ausschließlich Bettruhe angesagt.

Wissen Sie, was hier zu tun ist?
Der Arzt hatte so einen Fall noch nie und ist ratlos.

Weiter wollte ich fragen, an welches Amt wir uns wegen finanzieller Unterstützung wenden könnten.
Besten Dank im voraus und viele Grüße

Hallo Kassandra25,

herzlich willkommen bei uns in der Community :slight_smile:

Damit ein Anspruch auf Kindergeld auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres noch besteht, muss unter anderem eine Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres festgestellt und diese Behinderung ursächlich dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann.
Zu den 15 Stunden und dem Beiblatt KG-4l:

(3) Liegt kein Fall des Abs. 2 vor, ist zur Feststellung der Ursächlichkeit durch den Berechtigten eine Bescheinigung des behandelnden Arztes beizubringen. Aus dieser muss hervorgehen, in welchem zeitlichen Umfang das Kind aufgrund seiner Behinderung in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Für die Bescheinigung des behandelnden Arztes steht der Vordruck KG 4l zur Verfügung.
Die Ursächlichkeit der Behinderung ist gegeben, wenn das Kind nicht in der Lage ist, eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes auszuüben.
DA-KG 2023

So weit zur pauschalen Beantwortung deiner Frage.
Als Anlaufstelle bietet sich auf jeden Fall direkt die Familienkasse an. Eine Familienkasse vor Ort und die für dich zuständig ist, findest Du über die Standortsuche auf der Seite der Arbeitsagentur.

Ansonsten die Seite der Arbeitsagentur zum Thema Studieren mit Behinderung, das Handbuch des Deutschen Studentenwerks „Studium und Behinderung“ oder der Übersichtsartikel zum Thema „Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten“ auf der Seite des Deutschen Studentenwerks. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales kann auch eine geeignete Anlaufstelle sein.

Viele Grüße,

Joshua :slight_smile:

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Guten Morgen,

verstehe ich das richtig, dass der junge Mensch bereits studiert? Dann wäre auch die/der Behindertenbeauftragte der Universität/Hochschule eine Anlaufstelle - im Idealfall ist das nicht die/der erste Student:in mit dieser Problematik

Viele Grüße
Simone

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Hallo,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten und die vielen Tipps.
Tatsächlich habe ich nun - trotz meiner ausführlichen (bisher vergeblichen) Recherchen - noch ein paar Anlaufstellen, die evl. hilfreich sein könnten.

Bisher war die Auskunft von den Ämtern „eine Lücke im Gesetz“. Scheinbar gibt es doch nicht bereits andere Studenten, die in derselben Lage sind. Schwierig…

Danke und viele Grüße

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