Kindergeld - muss bei erwachsenem Kind mit eigener Wohnung Kindergeld an Kind gezahlt werden

Hallo,

das Betreuungsgericht verlangt, dass das Kindergeld auf das Konto unseres erwachsenenen Sohnes gezahlt wird. Dann würde das Geld aber an die Grundsicherung angerechnet werden.
Kann ich da widersprechen und steht da was dazu im SGB?

Hallo Sonja,
hat das Betreuungsgericht dir denn eine Rechtsgrundlage mitgeteilt, auf der es diese Forderung an dich begründet?
Den Rechtsweg beschreiten -dazu gehört ja auch ein Widerspruch- kann man ja nur gegen einen rechtsmittelfähigen Bescheid oder ein Urteil.

Welche Ausgaben tätigst du vom Kindergeld für deinen Sohn?

Grundsätzlich ist Kindergeld keine Sozialleistung, sondern Einkommen der Eltern. Wenn du zum Beispiel Bürgergeld erhalten oder beantragen würdest, dann würde dir das Kindergeld von der dir zustehenden Leistung als dein Einkommen abgezogen. Das Kindergeld steht im Einkommenssteuergesetz.

Wenn das Kind nicht im Haushalt der Eltern lebt, kann es vorkommen, dass das Sozialamt einen Antrag auf Abzweigung = Auszahlung an das Kind bzw. das Sozialamt stellt. Das muss aber die Familienkasse prüfen und beurteilen. Solange du Ausgaben für dein Kind hast, die der Höhe des Kindergeldes entsprechen, wird so einem Antrag in der Regel nicht zugestimmt. Es gibt zum Beispiel dieses Urteil:

Ich würde dir sehr empfehlen, dir die Broschüre des BVMK anzuschauen zu diesem Thema:

Hier auf der Seite ganz unten bietet der BVMK auch eine Argumentationshilfe/Musterschreiben an gegen eine Abzweigung des Kindergeldes, wenn das erwachsene Kind NICHT im Haushalt der Eltern lebt:
https://bvkm.de/ratgeber/kindergeld/

Vielleicht sind dem Betreuungsgericht (Sachbearbeiter oder Richter?) die Tatsachen und Rechtsgrundlagen auch nicht ausreichend bekannt? Zum Beispiel, dass die Grundsicherung für deinen Sohn um das Kindergeld verringert wird, wenn du es direkt auf sein Konto überweist, weil es dann zu Einkommen seinerseits wird, dir dann aber nicht mehr für Ausgaben, die dir entstehen zur Verfügung steht, also verloren geht.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

LG, amai

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Hallo amai,

vielen Dank für Deine Infos.

Ich habe jetzt schriftlich widersprochen. Ich glaube auch, dass die Rechtspflegerin gar nicht weiß, dass das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird, wenn es auf das Konto meines Sohnes kommt. Ich habe aufgelistet für was wir das Kindergeld alles benötigen oder jetzt schauen wir mal, was sie antwortet.

Im Übrigen hat auch keiner der Sozialversicherungsträger je versucht das Kindergeld abzuzweigen.