Kindergeldanspruch für Behinderte erwachsene Kinder

Meine Tochter ist an Ms erkrankt. Sie kann nicht mehr selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Sie bezieht seit 2014 eine kleine Erwerbsunfahigkeitsrente.
Seit Dezember 2016 lebt sie wieder bei mir zu Hause. Sie ist mittlerweile ein Pflegefall.Pflegegrad 3
Seit 2016 Schwerbehindertenausweis 100% mit den Merkzeichen G,aG. B,und H.
Die Erstdiagnose wurde im Jahr 1999 gestellt. Damals wurde aber noch kein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Ich habe mich nun mit dem Versorgungsamt in Verbindung gesetzt.Sie könnten die aus dem Jahr 2011 und 2013 erlaßenen Bescheide zurüchnehmen und Ihr von 1999-2016 einen Feststellungsbescheid nach dem 1999 geltenen Regeln austellen. Das heißt GDB von 50%. aber wohl nur mit den Merkzeichen G. eventuell noch aG.Meine Frage lautet nun reicht das für einen KIndergeldanspruch aus. Ich habe erhebliche Kosten,die ich steuerlich nicht geltent machen kann weil ich keinen Kinderfreibetrag habe.Zum Zeitpunkt der Erstdiagnose war meine Tochter 23 Jahre alt.

Für Informationen bedanke ich mich im voraus

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Hallo Wolfsocke,
Anspruch auf Kindergeld hast du, wenn die Behinderung deines Kindes vor dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist, und wenn es sich aus eigenen Mitteln nicht selbst versorgen kann.
Es muss mindestens ein GdB von 50 vorliegen.
Dies trifft alles zu, lt. deinem Beitrag.

Hier findest du genauere Infos:
https://www.kindergeld.org/kindergeld-bei-behinderung.html

lg Patiko

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Vielen Dank für Deine Antwort, ich muß jetz nur noch abwarten wie das Versorgungsamt entscheidet.
Das sie einen GDB von 50% im nachhinein Bescheinigen ist nicht so einfach. Nach meinen Recherchen im Internet wurde bis zum Jahr 2004 die Erkrankung MS mit einem GDB von 50% eingestuft.Den Nachweis das meine Tochter seit dem 23. Lebensjahr an MS erkrankt ist kann ich nur Über Arztberichte nachweisen, das müßte aber anerkannt werden.
LG wolfsocke

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Hallo Wolfsocke,
das Vorliegen der Erkrankung kannst du mit den Befunden nachweisen, die musst du bei einer Antragstellung auch vorlegen. Das Versorgungsamt fordert sich meist auch aktuelle Befunde bei den Ärzten an.
Grundsätzlich sollten die Befunde seit dem letzten Bescheid (in der Regel wird alle 5 Jahre nachgeprüft) vorgelegt werden.

Für deinen rückwirkenden Antrag ist grundsätzlich die Feststellung eines GdB von 50 ab Diagnosestellung relevant (die Merkzeichen nicht). Die brauchst du als Nachweis für die Kindergeldkasse, das der GdB von 50 schon vor dem 25. Lebensjahr (1999) vorlag. Dazu sollte der Nachweis von 1999 bis 2016 ausreichend sein.
Mit den aktuellen Feststellungen hast du den Anspruch theoretiscch ja.

schau mal hier:

Das Kindergeld kannst du überings rückwirkend für ein halbes Jahr beantragen.

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Vielen Dank für den Link.Ich hatte mich schon mit dem Versorgungsamt in Verbindung gesetz und den Sachverhalt erkärt.Eine Nachprüfung wird bei meiner Tochter nicht mehr durchgeführt da sich ihr Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird sondern eher verschlechtern. Ihre behandelnen Ärzte versuchen alles um den jetzigen Status zu erhalten. Meine Tochter hat den Pflegegrad 3 auch da wird nicht mehr nachgeprüft, erst dann wenn ich eine höhereinstufung beantrage wenn sich der Aufwannd für die Pflege ändert.

MFG wolfsocke

Na das ist doch schon mal gut, dann ist der Schwerbehindertenausweis unbefristet zuerkannt worden.
Dann ist jetzt nur wichtig ob deine Tochter den GdB von 50, von 1999 bis 2016 zugesprochen bekommt. Ich drücke dir die Daumen.
lg

Hallo,
Ich habe auch eine Frage zum Thema Kindergeld.
Darf das Sozialamt das Kindergeld für meinen Sohn zu seinem Einkommen rechnen? Er ist in einem betreuten Wohnen. Ausgaben für ihn habe ich auch, dachte das ich dafür sein Kindergeld nutzen kann.

LG Jacqueline

Hallo Jacqueline, das Kindergeld steht auch Eltern zu, deren erwachsene behinderte Kinder nicht daheim leben. Meine Tochter ist 37 und muss in einem Heim für psychisch Kranke wohnen, sie ist zu 70 Prozent unbefristet behindert und kann nicht einmal in einem betreuten Wohnen Leben.
Ich bekomme das Kindergeld. Es wird regelmäßig versucht es mir abzuzweigen, bisher konnte ich das abwehren. Derzeit überprüft die Kindergeldstelle, aber es liegen weiter alle Bedingungen vor, das Kindergeld weiter zu zahlen.
Vielleicht solltest du bei der Kindergeldstelle einen Antrag auf das Kindergeld stellen. Ich wünsche viel Erfolg.

Pepperona