Seit 01.01.2024 gibt es einen verbesserten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Laut SGB V §45 Abs. 1a Wenn aus medizinischen Gründen ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind welches behindert und auf Hilfe angewiesen ist, bei einer stationären Behandlung von einem Elternteil begleitet werden muss, besteht für die Dauer der benötigten Mitaufnahme diesem Elternteil dann auch Krankengeld zu.
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