Kinderkrankengeld

Das Kinderkrankengeld kann weiterhin jährlich an 15 Arbeitstagen pro Kind in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende Eltern haben weiterhin den Anspruch von 30! Arbeitstagen. Bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme im Krankenhaus haben Begleitpersonen eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr einen unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

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