Kosten für Rundfunk

In der Regel sind alle Inhaber einer Wohnung Rundfunkgebührenpflichtig. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Z.B. müssen Bewohner von besonderen Wohnformen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Der Grund ist: Sie leben nicht in einer Wohnung.
Hingegen müssen Eltern von volljährigen Kindern wenn sie mit ihnen zusammenleben und diese keinen, oder nur einen ermäßigten Beitrag zahlen müssen, ihren Beitrag an die GEZ entrichten. Aber es können auch hier Gründe vorliegen, die eine Ermäßigung herbeiführen könnten. Die Eltern müssen dann keinen Beitrag zahlen, wenn ihr Einkommen und Vermögen bei der Leistung an ihr Kind mit Behinderung eine Rolle spielen. (Also wenn das Einkommen und Vermögen der Eltern bei der Gewährung der Grundsicherung des Kindes tatsächlich berücksichtigt wurde)
Auch wer Grundsicherung im Alter und bei einer vorliegenden Erwerbsminderung bezieht, kann eine Befreiung oder auch Ermäßigung der Rundfunkgebühren beantragen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Landes-Rundfunkanstalt eingereicht werden. Dem Antrag dann auch die Unterlagen beifügen, die für Voraussetzung einer Befreiung nötig sind. (Grundsicherungsbescheid, etc.)
Weitere Informationen dazu und für wen evtl. eine Befreiung möglich ist, kann man auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de nachlesen.