Kostenfreier Test für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben weiterhin einen Anspruch auf kostenfreie Bürgertestung (§ 4a Abs. 1 Nr. 9 TestV n.F.) Dabei müssen diese neben der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zum NAchweis der Identität der zu testenden PErson glaubhaft machen, dass sie eine pflegebedürftige Angehörige, bzw. pflegebedürftigen Angehörigen pflegen. Hierfür ist eine Selbstauskunft erforderlich, bzw. ausreichend.
Im Netz findet sich auch ein Muster eines solchen Selbstauskunftformulars.

Auf der Seite vom Bundesministerium kann man auch Details zur aktuellen Testverordnung finden.

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