Kostenübernahme bei behindertengerechten Wohnungen oberhalb der Angemessenheitsgrenze

Beschluss des LSG Niedersachsen

Jobcenter muss bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen.

Quelle, kompletter Text und Link zum Beschluss: Thomé

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