Beschluss des LSG Niedersachsen
Jobcenter muss bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen.
Quelle, kompletter Text und Link zum Beschluss: Thomé
Beschluss des LSG Niedersachsen
Jobcenter muss bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen.
Quelle, kompletter Text und Link zum Beschluss: Thomé