Krankenkasse muss zweiten Therapiestuhl im Kindergarten zahlen

Es sei höchstrichterlich bereits geklärt worden, dass es Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sei, die Schulfähigkeit herzustellen und zu sichern. Der Besuch eines Kindergartens bis zur Schule diene der Heranführung an die Schulfähigkeit und sei somit ein allgemeines Grundbedürfnis.

Quelle und Volltext des Urteils: Sozialgerichtsbarkeit

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