Meine Tochter fährt demnächst zur Kurzzeitunterbringung, muss sie Urlaub nehmen? Falls der Urlaub nicht ausreicht , unbezahlten Urlaub dann. Bei unbezahlten, wird sie von der Krankenkasse abgemeldet.
meines Wissens nach besteht im ersten Monat des unbezahlten Urlaubs die Krankenversicherung weiter.
Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.
Ok. Ich werde mich auf jeden Fall, bei der KK nochmal erkundigen.
So wie mir die Werkstatt gesagt hat , reicht der Urlaub nicht aus. Sie muss 2 Tage unbezahlten Urlaub nehmen und für dieser Zeit wird sie von der KK abgemeldet.