Krankenkassen - Sparpaket in Kürze

Die wichtigsten Änderungen des beschlossenen Krankenkassen - Sparpakets zusammengefasst von der Tagesschau:

  • Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro etwa fürs Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Wieder gestrichen wurde, dass die Zuzahlungen dann auch noch jährlich angepasst werden sollten.

  • Homöopathische Leistungen soll es nicht mehr auf Kassenkosten geben.

  • Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden.

  • Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber.

  • Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.

  • Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, nun aber mit größeren Ausnahmen. Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf statt unter sieben Jahren sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 aber einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.

  • Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor OPs für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.

  • Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber dies möchten - mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden.