Krankenkassen - Sparpaket in Kürze

Die wichtigsten Änderungen des beschlossenen Krankenkassen - Sparpakets zusammengefasst von der Tagesschau:

  • Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro etwa fürs Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Wieder gestrichen wurde, dass die Zuzahlungen dann auch noch jährlich angepasst werden sollten.

  • Homöopathische Leistungen soll es nicht mehr auf Kassenkosten geben.

  • Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden.

  • Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber.

  • Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.

  • Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, nun aber mit größeren Ausnahmen. Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf statt unter sieben Jahren sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 aber einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.

  • Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor OPs für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.

  • Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber dies möchten - mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden.

1 „Gefällt mir“

Was mir bei solchen Reformen immer durch den Kopf geht: Kurzfristig wird gespart, aber langfristig kann das auch nach hinten losgehen. Wenn Behandlungen oder Medikamente für manche teurer werden, schieben einige Arztbesuche hinaus. Am Ende werden Erkrankungen oft erst behandelt, wenn sie schon deutlich aufwendiger und damit auch teurer sind.

Die Abfragen der Krankenkassen nach den Gesamteinkommen ( Lohn, Miete, Rente, Kapitalerträge) in der beitragsfreien Familienversicherung bleiben im neuen Modell ?

Oder steht die Pflege eines Angehörigen ganz weit oben in der “Checkliste” und ist ein k.o-Kriterium bei der Berechnung der potentiellen Einkunftsarten ? Oder wer als klassisch pflegende Mutter ohne Vollbeschäftigung zu hohe Zusatz- Einkommensarten hat, kann soviel Pflege ausüben wie sie will , ohne …. ?

Weiß hier schon jemand etwas konkretes ?

Lieber FProv19,

aktuell liegen uns dazu keine konkreten Informationen vor.

Ich glaube, die Krankenkassen prüfen weiterhin bei der beitragsfreien Familienversicherung den Gesamteinkommen bzw. ob sich durch das neue Modell etwas daran ändert und ob die Pflege eines Angehörigen einen anderen Stellenwert bekommt, ist derzeit noch nicht bekannt.

Sobald es hierzu verlässliche Informationen gibt, geben wir diese gerne weiter.

Die Änderungen im Bereich der Krankenkassen/Krankenversicherung wurden im GKV- Beitragsstabilisierungssgesezt im Bundesgesetzblatt vom 29.7.26 veröffentlicht.

94 Seiten Gesetzesänderungen

Für diejenigen, die den Gesetzestext lesen möchten stelle ich den Link ein:

1 „Gefällt mir“

Und hier noch eine kurze Zusammenfassung des VdK:

1 „Gefällt mir“