Haben Krankenkassen ein Hilfsmittel genehmigt, können sie sich auch an den möglich anfallenden Stromkosten finanziell beteiligen bzw. müssen auch die Stromkosten übernehmen, die beim Betreiben des jeweiligen Hilfsmittel anfallen. Krankenkassen gestalten diese Kostenübernahme individuell, daher muss vor der Beantragung bei der jeweiligen Kasse nachgeragt werden, welche Vorhehensweise nötig ist.