Gesetzlich Krankenversicherte müssen für die Kostenerstattung von ärztlich verordneten Krankentransporten nicht immer vorab eine Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen für die Kostenerstattung von ärztlich verordneten Krankentransporten nicht immer vorab eine Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.