Krankenversicherung für Menschen mit Behinderungen

Liebe intakt-Community,

ich habe eine Frage zum Thema Krankenversicherung für Menschen mit Behinderungen.
Wie lange kann meine Tochter bei mir in der Familienversicherung bleiben?

Viele Grüße :wave:t2:

Stephanie

Hallo Stephanie,
Herzlich Willkommen bei INTAKT, ich wünsche dir einen guten Austausch hier bei uns.
Zu deiner Frage, das ist geregelt im SGB V, Paragraph 10, Abs. 2, Punkt 4:
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/10.html
„[…]
(2) Kinder sind versichert
]…]
ohne Altersgrenze, wenn sie als Menschen mit Behinderungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind innerhalb der Altersgrenzen nach den Nummern 1, 2 oder 3 familienversichert war oder die Familienversicherung nur wegen einer Vorrangversicherung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ausgeschlossen war.“

Wenn dein Kind in einer Werkstatt f. behinderte Menschen arbeitet und ein Entgelt erzielt (auch wenn das wohl in den allermeisten Fällen durch die Grundsicherung aufgestockt wird), wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit begründet und es wird selber versichert. Die Beiträge trägt die Werkstatt.

Wenn das erwachsene Kind jedoch „keine wirtschaftlich verwertbare Mindestleistung“ erbringen kann und daher eine Tagesförderstätte besucht (die durchaus auch in einer WfbM angegliedert sein kann) dann bleibt es bei der Familienversicherung.

Ich hoffe, das hilft dir weiter. Sonst frage gerne nach

LG, amai

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Danke liebe amai. Das hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter :slight_smile:
LG Stephanie

hallo Stephanie
Mein Sohn (19) ist in einer WfbM (Berufsbildungsbeich) beschäftigt, und daher selbst versichert.

lg patiko

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Danke patiko! Soweit ist es bei uns noch nicht, aber vielen Dank für deinen Hinweis.
LG Stephanie

Hallo,
wie sieht es denn bei Kindern von Privatversicherten aus? Meine 25-jährige Tochter ist über mich in der Privaten KV versichert, was allerdings einen hohen Beitrag zur Folge hat. Sie lebt in einer Einrichtung und besucht die Tagesförderung. Gesetzliche KV nehmen sie nicht auf. Ich frage mich, ob es doch eine Chance auf eine GKV gibt und was nach meinem Ableben passiert?

Hallo Johannes,

das ist keine leicht zu beantwortende und ziemlich spezifische Frage. Ich hoffe, dass dir ein Elternteil aus eigener Erfahrung eine Antwort auf deine Frage geben kann.

Darüber hinaus könnte es sinnvoll sein, dass Du nochmal direkt bei deiner PKV nachfragst, wie es mit der Versicherung deiner Tochter weitergehen würde. Der Wechsel von einer PKV in eine GKV ist, wie Du bereits geschrieben hast, oft nicht leicht und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hier kann dich auch ein Anwalt der sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert hat genauer beraten. Manchmal bieten diese auch ein kostenloses Erstgespräch an. Anwälte finden kannst Du beispielsweise über das Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer. Dort werden unter anderem auch weitere Infos zur Anwaltssuche bereitgestellt.

Ich hoffe, dass dir das ein wenig weiterhelfen kann.

Viele Grüße,
Joshua :slightly_smiling_face:

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Hallo Johannes1,
das ist wirklich eine sehr spezifische Frage zu einer eher seltenen Konstellation.Wäre deine Tochter in der Werkstatt statt in der Tagesförderstätte würde sie versicherungspflichtig in der GKV. Wärst du in der GKV hätte Deine Tochter lebenslang das Recht in der Familienversicherung mitversichert zu bleiben.
Es gibt wohl eine Möglichkeit vom Sozialamt bei Bedürftigkeit einen Zuschuß zur Krankenversicherung zu erhalten, der aber wohl begrenzt ist.

Eine Rückkehrmöglichkeit in eine GKV ist in den ersten drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft möglich, aber das hilft dir angesichts des Alters deiner Tochter nicht weiter.

Ich empfehle dir als weiteren Ansprechpartner das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenversicherung, die sind im Allgemeinen sehr kompetent und hilfreich gewesen , in einigen Fällen wo ich Sie wegen kniffligen Situationen und Fragen angeraten hatte zu konsultieren. Ich hoffe, das ist weiterhin so:
Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums: Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Telefon 030 3406066-01
Guten Erfolg und hilfreiche Auskünfte wünsche ich dir! Berichte doch gerne, ob und inwiefern man dir da Auskünfte zu deinem Anliegen erteilen konnte.

Viele Grüße
amai

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