Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 03.12.2020 beschlossen, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen bis zum 31.03.2021 verlängert wird.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 03.12.2020 beschlossen, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen bis zum 31.03.2021 verlängert wird.