Kurzzeitunterbringung

Hallo zusammen,

wie ist es , wenn Jessica zur Kurzzeitunterbringung fährt , muss sie Urlaub nehmen? Falls sie keinen Urlaub mehr hat, was dann?
V.G.

Hallo krebslein,

hier kann es sinnvoll sein die Frage an eine EUTB in eurer Nähe oder direkt an den Arbeitgeber selbst zu richten. Die EUTB kann dich dahingehend auch beraten.

Ohne den kompletten Sachverhalt zu kennen: Grundsätzlich würde ich sagen, dass Urlaub genommen werden muss, wenn es sich um eine Arbeit handelt für die man Geld bekommt.
Wenn sie keinen Urlaub mehr hat, bleibt in der Regel nur das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Hier könnte man versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.

Vielleicht hat noch jemand eine Idee in der Community :slight_smile:

Viele Grüße,

Joshua

Erst mal danke , für die Antwort.

Ich habe mich in der Werkstatt auch erkundigt. Sie muss dann Urlaub nehmen.

Wenn sie keinen Urlaub mehr hat, muss ich das extra beantragen, dass sie unbezahlten Urlaub bekommt….

V.G.

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Hallo krebslein,

dann nehme ich an, dass die Kurzzeitunterbringung weiter weg ist. Oder ist es prinzipiell möglich, dass sie von der Kurzzeitunterbringung in die Werkstatt arbeiten geht?

LG
Holger

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Ja die KZU ist weiter weg, in einem anderem Ort.
So wie ich nachgefragt habe , könnte sie für eine Woche ein Praktikum dort machen. Da geht es wieder um den Fahrdienst von der KZU zur Werkstatt . ……